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Was ist eigentlich das Unternehmermodell?

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Arbeitssicherheit ist ein Thema, das jedes Unternehmen angeht – egal ob ein einzelner, oder tausend Mitarbeiter dort arbeiten. Für kleinere Unternehmen gibt es jedoch die Möglichkeit, gesetzliche Vorgaben im Bereich Arbeitssicherheit durch das sogenannte „Unternehmermodell“ abzudecken.

Diese Variante wird gerne als einfacher und nicht selten kostengünstiger angesehen, aber stimmt das wirklich?

Ziel dieses Artikels ist, dass sie wissen, wie Sie Ihr Unternehmen in den richtigen Betreuungsumfang einsortieren können und verstehen, wann das Unternehmermodell für Sie sinnvoll ist.

Sie sind sich trotzdem unsicher? Kein Problem! Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir beraten Sie gerne!

Grundlage: Die DGUV Vorschrift 2

„DGUV“ steht für Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung und ist ein Spitzenverband, der die Anliegen von gewerblichen Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungen bündelt. Die dort erarbeitete DGUV Vorschrift Nummer 2 behandelt den Themenkomplex „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ und enthält damit genau die Informationen, die für das Unternehmermodell relevant sind. Die Vorschrift ist übrigens im Internet einsehbar und somit für alle transparent.

Zwei Arten von Betreuung: Grund- bzw. Regelbetreuung und betriebs- bzw. anlassspezifische Betreuung

Grundsätzlich wird in der Arbeitssicherheit zwischen zwei Betreuungsarten unterschieden, nämlich der Grund- bzw. Regelbetreuung u

nd der betriebs- bzw. anlassspezifischen Betreuung. Dies ist wichtig zu verstehen, um nachvollziehen zu können, wofür man eine Fachkraft für Arbeitssicherheit braucht und wo eventuell das Unternehmermodell ausreicht.

  • Grundbetreuung: Die Grundbetreuung deckt – wie der Name schon sagt – die grundlegenden Themenbereiche der Arbeitssicherheit ab, die bei jedem Unternehmen recht ähnlich abzuarbeiten sind. Dazu gehören beispielsweise die Erstellung und Auswertung von Gefährdungsbeurteilungen, die (sichere/gesunde) Gestaltung von Arbeitsplätzen, -abläufen und -umgebungen, die Auswahl von Schutzausrüstungen und allgemeine Unterweisungen. Auch dass Arbeitsstätten in regelmäßigen Abständen überprüft und festgestellte Mängel gegebenenfalls dem Unternehmer mitgeteilt werden müssen ist Teil der Grundbetreuung, genauso wie die Teilnahme an Arbeitsschutz-Ausschüssen (ASA), oder Betriebsversammlungen.
  • Betriebs- bzw. anlassspezifische Betreuung: Auch hier sagt die Bezeichnung bereits das Wesentliche aus: bei der betriebs- bzw. anlassspezifischen Betreuung werden solche Themenbereiche bearbeitet, die von Besonderheiten des Unternehmens abhängen und entsprechend speziell für das Unternehmen oder den konkreten Anlass betrachtet werden müssen. Hierzu gehören unter anderem Einführung und Beurteilung von Neuerungen bei Betriebsanlagen, Arbeitsmitteln, Arbeitsverfahren oder auch verwendeter gefährlicher Stoffe. Aber auch Themen wie Zusammenarbeit mit Fremdunternehmen, Eingliederung, oder Wiedereingliederung, oder auch die Häufung von gesundheitlichen Problemen fallen hierunter.

Die Personengrenzen

Vereinfacht gesagt wird erst einmal unterschieden in Unternehmen mit bis zu 10 und mehr als 10 Mitarbeiter. Die nächste „magische Grenze“ bei Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern ist dann die Zahl 50: Unternehmen mit zwischen 10 und 50 (Achtung, in manchen Branchen bereits bei 30!) Mitarbeiter können als Alternative zur (externen) Regelbetreuung nun das sogenannte Unternehmermodell wählen. Über 50 (bzw. 30) Mitarbeitern ist eine Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit verpflichtend.

Der vorgegebene Betreuungsumfang

Grundsätzlich sei gesagt, dass Arbeitssicherheit wirklich für jedes Unternehmen verpflichtend ist. Nur weil man bisher nicht darauf angesprochen wurde, oder „nichts passiert“ ist, weil man „nur einfache“ Arbeit, wie zum Beispiel am Schreibtisch tätigt, bedeutet das nicht, dass es deshalb keine Verpflichtung gibt.

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  • Bis zu 10 Mitarbeiter: Grundbetreuung + anlassbezogene Betreuung, wobei die Grundbetreuung alle 5 (in den oben bereits eingeschränkten Branchen bereits nach 3) Jahre regelmäßig wiederholt werden muss. Betreut wird das Ganze durch einen Betriebsarzt oder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit, oder alternativ durch ein sogenanntes Kompetenzzentrum. Im Fokus liegt hier sicherlich, Gefährdungbeurteilungen zu erstellen und entsprechende Maßnahmen daraus abzuleiten. Die anlassbezogene Betreuung ist vor allem für Veränderungen, oder neue Situationen wichtig.
  • 10 bis 50 (bzw. 30) Mitarbeiter: Alternative zur (externen) Regelbetreuung:

Das Unternehmermodell

Dieses Modell ist für Unternehmer/Unternehmerinnen interessant, die selbst aktiv im Betriebsgeschehen eingebunden sind. Voraussetzung ist, dass der Unternehmer/die Unternehmerin durch sogenannte Motivations- und Informationsmaßnahmen für das Thema Arbeitssicherheit sensibilisiert wird, also ein gutes Gespür dafür entwickelt, wann und wo Arbeitsschutz notwendig ist und wann Bedarf für eine Betreuung durch einen Betriebsarzt oder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit besteht. Außerdem müssen Unternehmer/Unternehmerinnen, die sich für dieses Modell entscheiden, regelmäßig (höchstens im Abstand von 5 Jahren) an speziellen Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen.

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Das Unternehmermodell ermöglicht es Unternehmern/Unternehmerinnen also, die Regelbetreuung selbst zu übernehmen. Für die anlassspezifische Betreuung benötigen sie trotzdem einen Betriebsarzt/eine Fachkraft für Arbeitssicherheit ihres Vertrauens.

Aufwand: Kosten und Zeit für die Fortbildung des Unternehmers/der Unternehmerin spätestens alle 5 Jahre, zeitlicher Aufwand bei der Evaluation der Themen im eigenen Unternehmen, Informationsaufwand über Neuerungen bei Vorgaben.

Ersparnis: Kosten für die Regelbetreuung durch eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit oder eine entsprechende Leistung durch die zuständige Berufsgenossenschaft.

Nachteil: Der Unternehmer/Unternehmerin muss für die Richtigkeit der Maßnahmen persönlich einstehen. Unterstützung eines Fachberaters findet in der Regel nicht statt. Dies kann sich bei Änderungen der Arbeitsplatzbedingungen, was bei kleinen, aufstrebenden Unternehmen die Regel ist, durchaus negativ auswirken. Außerdem müssen viele Dinge regelmäßig nachgehalten und dokumentiert werden, was im täglichen Betrieb gerne untergeht.

Sie möchten einen Ansprechpartner für anlass- oder betriebsspezifische Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne!

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  • Über 50 (bzw. 30) Mitarbeiter: Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie Betreuung durch einen Betriebsarzt für die Sicherstellung der Grundbetreuung + betriebs- bzw. anlassspezifische Betreuung.

Zusammenfassung

  • Arbeitssicherheit ist für jedes Unternehmen unabhängig von Größe und Branche relevant.
  • Es wird zwischen den zwei Betreuungsformen Grund- bzw. Regelbetreuung und betriebs- bzw. anlassspezifischer Betreuung unterschieden.
  • Die Möglichkeiten, wie die sicherheitstechnische Betreuung gewährleistet werden kann, ist unterschiedlich. Sie hängen von der Mitarbeiterzahl ab, also, ob das Unternehmen bis zu 10, zwischen 10 und 50 (bzw. 30) oder über 50 Mitarbeiter hat.
  • Für jedes Unternehmen ist es ratsam, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bzw. einen Betriebsarzt an der Hand zu haben, die bei betriebs- oder anlassspezifischen Fragen die Betreuung übernehmen kann.
  • Bei der Wahl des Unternehmermodells, möglich bis zu 50 bzw. 30 Mitarbeiter, kümmert sich der Unternehmer nach einer speziellen Schulung selbst um die Regelbetreuung. Dafür trägt er jedoch auch das Haftungsrisiko selbst. Wir helfen Ihnen gerne dabei, Ihr Risiko so gering wie möglich zu halten.

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